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   VGH Hessen, 21.03.1989 - 5 N 3026/88   

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https://dejure.org/1989,4870
VGH Hessen, 21.03.1989 - 5 N 3026/88 (https://dejure.org/1989,4870)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.03.1989 - 5 N 3026/88 (https://dejure.org/1989,4870)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. März 1989 - 5 N 3026/88 (https://dejure.org/1989,4870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 28 Abs 2 GG, Art 106 GG
    Gültigkeit einer hessischen Gemeindesatzung über die Besteuerung von Spielapparaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.06.1984 - 6 B 48.84

    Anforderungen an eine ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs - Annahme eines

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1989 - 5 N 3026/88
    Da es sich bei der durch die angegriffene Satzung geregelten Steuer um die unveränderte Fortsetzung der Besteuerung von Spielapparaten nach dem Vergnügungssteuergesetz handele, hätten die bei Steueranhebungen zu beachtenden Regeln eingehalten werden müssen, die in der Rechtsprechung des OVG Koblenz (Beschluß vom 31. Juli 1984 - 6 B 48/84) aufgestellt worden seien, wonach es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verbiete, eine Steuer auf mehr als das Doppelte des bisherigen Betrages zu erhöhen; das sei aber hier bei den Geräten ohne Gewinnmöglichkeit geschehen.
  • VGH Hessen, 28.10.1987 - 5 N 2733/84
    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1989 - 5 N 3026/88
    Die Antragstellerin ist als Personenvereinigung antragsbefugt (Senatsurteil vom 28. Oktober 1987 - 5 N 2733/84 -); sie erleidet durch die Besteuerung auch einen Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO.
  • VGH Bayern, 18.07.2008 - 4 BV 07.857

    Zweitwohnungssteuerpflicht gilt auch für Dauercamper - vollständige Urteilsgründe

    Zweck der Genehmigungs- und Zustimmungsvorschrift des Art. 2 Abs. 3 KAG ist es zu verhindern, dass Steuern eingeführt werden, die Bundes- oder Landessteuern ähneln, deren zu erwartender Ertrag in keinem Verhältnis zu dem Verwaltungsaufwand steht oder die steuerpolitischen oder sonstigen Pläne des Landes durchkreuzen (vgl. HessVGH vom 21.3.1989 KStZ 1989, 142; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, RdNr. 111 zu § 2).
  • VGH Bayern, 18.07.2008 - 4 BV 07.844

    Zweitwohnungsteuer; Dauercamping; Wohnwagen, Wohnmobil

    Zweck der Genehmigungs- und Zustimmungsvorschrift des Art. 2 Abs. 3 KAG ist es zu verhindern, dass Steuern eingeführt werden, die Bundes- oder Landessteuern ähneln, deren zu erwartender Ertrag in keinem Verhältnis zu dem Verwaltungsaufwand steht oder die steuerpolitischen oder sonstigen Pläne des Landes durchkreuzen (vgl. HessVGH vom 21.3.1989 KStZ 1989, 142; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, RdNr. 111 zu § 2).
  • VG Münster, 26.11.2003 - 9 K 1775/00

    Zulässigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auf Mobilheime, Wohnmobile,

    vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 21. März 1989 - 5 N 3026/88 - KStZ 1989, 142 ff.; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, 22. Auflage, § 2 Rnr. 118.
  • VG Münster, 16.03.2004 - 9 K 2719/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für einen

    - vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 21. März 1989 - 5 N 3026/88 - KStZ 1989, 142 ff.; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, 22. Auflage, § 2 Rnr. 118 - Einer erneuten Zustimmung des Innen- und des Finanzministeriums bedurfte es auch nicht unter dem von der Klägerin vorgebrachten Gesichtspunkt, dass es sich um eine Campingwagenabstellplatzsteuer handele.
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